Fremdwährungen in der Buchhaltung umrechnen
Rechnung in Euro gestellt, Zahlung in Franken erhalten: welcher Kurs gilt, woher du ihn nimmst und wie du Kursdifferenzen sauber erfasst.
Ein deutscher Kunde bekommt eine Rechnung über EUR 3000. Bis das Geld da ist, hat sich der Kurs bewegt, die Bank hat ihren eigenen genommen, und auf dem Konto stehen CHF 2841.30. Mit welcher Zahl gehst du in die Buchhaltung?
Buchhaltungswährung
Deine Bücher werden in Schweizer Franken geführt — oder in der Währung, die für deine Geschäftstätigkeit wesentlich ist. Für eine Schweizer Einzelfirma ist das praktisch immer der Franken.
Alles, was in einer anderen Währung anfällt, wird für die Buchung umgerechnet. Die Originalwährung und der verwendete Kurs sollten aus dem Beleg oder der Buchung hervorgehen.
Welcher Kurs gilt?
Hier gibt es zwei Regelwerke nebeneinander, und das ist die häufigste Verwirrung.
| Zweck | Massgebender Kurs |
|---|---|
| Buchhaltung, Gewinnermittlung | Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls |
| MWST-Abrechnung | Kurse der ESTV: Tages- oder Monatsmittelkurs |
Die ESTV veröffentlicht beides. Du entscheidest dich für einen Ansatz und bleibst mindestens eine Steuerperiode dabei — ein Wechsel je nach Vorteilhaftigkeit ist nicht zulässig.
Der einfache Fall: Zahlung sofort
Bei Barzahlung oder sofortiger Gutschrift gibt es keine Kursdifferenz. Du buchst den Betrag, der tatsächlich in Franken auf dem Konto ankommt.
Das ist ein echter Vorteil gegenüber der doppelten Buchhaltung, wo offene Posten per Stichtag umgerechnet und bewertet werden müssen.
Wenn Rechnung und Zahlung auseinanderfallen
Sobald du mehrwertsteuerpflichtig bist, brauchst du den Kurs trotzdem — für den Betrag, den du in der Abrechnung deklarierst.
| Rechnung EUR 3000, Kurs bei Fakturierung 0.95 | 2'850.00 |
| Gutschrift in CHF, Kurs der Bank 0.9471 | 2'841.30 |
| Kursdifferenz zu Lasten Finanzaufwand | 8.70 |
Die Differenz ist Finanzaufwand — kein Erlösminus und keine Korrektur der MWST.
Rechnungen in Fremdwährung stellen
Du darfst in jeder Währung fakturieren. Zwei Punkte sind zu beachten:
Der Steuerbetrag muss in Franken stehen. Ist die Leistung im Inland steuerbar und du mehrwertsteuerpflichtig, gehört der MWST-Betrag zusätzlich in Schweizer Franken auf die Rechnung — mit Angabe des verwendeten Kurses.
Die QR-Rechnung kennt nur CHF und EUR. Der Schweizer QR-Einzahlungsschein ist auf diese beiden Währungen beschränkt. Für eine Rechnung in Dollar brauchst du eine gewöhnliche Rechnung mit IBAN.
Fremdwährungskonten
Wer viel in Euro umsetzt, führt oft ein Eurokonto. Dann kommen Beträge in Euro an und gehen in Euro wieder weg, ohne dass je umgerechnet wird.
Buchhalterisch behandelst du es wie ein eigenes Konto in Fremdwährung: Jede Bewegung wird zum Kurs des jeweiligen Tages in Franken erfasst. Am Jahresende wird der Saldo zum Jahresendkurs bewertet; die Differenz ist Kursgewinn oder -verlust.
Was du dokumentieren solltest
Bei einer Kontrolle wird genau das geprüft:
- der Originalbetrag in Fremdwährung
- der verwendete Kurs und dessen Quelle
- der umgerechnete Frankenbetrag
- welcher Ansatz gewählt wurde — Tages- oder Monatsmittelkurs
Steht der Kurs bei der Buchung, ist die Sache in einer Minute erklärt. Fehlt er, muss er Jahre später rekonstruiert werden.
Zusammengefasst
- Gebucht wird in Franken; Fremdwährungsbeträge werden umgerechnet.
- Für die Buchhaltung gilt der Kurs des Geschäftsvorfalls, für die MWST die ESTV-Kurse.
- Tages- oder Monatsmittelkurs einmal wählen und beibehalten.
- In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entfällt die Bewertung offener Posten.
- Kursdifferenzen sind Finanzaufwand oder -ertrag, keine Umsatzkorrektur.
- Auf Rechnungen mit Schweizer MWST muss der Steuerbetrag in Franken stehen.
- Der QR-Einzahlungsschein funktioniert nur in CHF und EUR.
Stand der Angaben: Die in diesem Artikel genannten Sätze und Beträge entsprechen dem Stand vom 7. August 2026. Sie dienen der Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die ESTV, deine kantonale Steuerverwaltung oder eine Treuhandstelle.
Häufige Fragen
- In welcher Währung muss ich meine Buchhaltung führen?
- In Schweizer Franken oder in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung. Für eine Schweizer Einzelfirma ist das praktisch immer der Franken. Beträge in anderen Währungen werden für die Buchung umgerechnet.
- Welchen Kurs muss ich verwenden?
- Für die Buchhaltung den Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls, für die MWST die von der ESTV veröffentlichten Monatsmittel- oder Tageskurse. Der einmal gewählte Ansatz ist beizubehalten und gilt für mindestens eine Steuerperiode.
- Was ist eine Kursdifferenz?
- Der Unterschied zwischen dem Betrag, mit dem du eine Rechnung erfasst hast, und dem Betrag, der später tatsächlich in Franken auf deinem Konto ankommt. Sie wird als Finanzertrag oder Finanzaufwand gebucht, nicht als Umsatzkorrektur.
- Darf ich eine Rechnung in Euro stellen?
- Ja, das ist zulässig. Bist du mehrwertsteuerpflichtig und die Leistung im Inland steuerbar, muss der Steuerbetrag zusätzlich in Franken ausgewiesen werden.