Zum Inhalt springen

Einzelfirma gründen: alle Schritte in der Schweiz

Von der AHV-Anmeldung bis zur ersten Rechnung: Was du zur Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz wirklich brauchst — und was du dir sparen kannst.

4 Min. Lesezeit

Die Einzelfirma ist die einfachste Rechtsform der Schweiz: kein Kapital, kein Notar, kein Gründungsakt. Trotzdem gibt es ein paar Wegpunkte, die du nicht überspringen kannst.

Der Kern in drei Sätzen

Du gründest eine Einzelfirma, indem du anfängst zu arbeiten. Es gibt keinen formellen Gründungsakt. Was du brauchst, ist die Anerkennung als selbständigerwerbend durch die AHV — alles andere hängt von deinem Umsatz ab.

Schritt 1: Selbständigkeit prüfen

Bevor du loslegst, prüf ehrlich, ob du die Kriterien erfüllst. Die AHV-Ausgleichskasse erkennt dich als selbständig an, wenn du:

  • für mehrere Kunden arbeitest — bei nur einem Auftraggeber wird schnell Scheinselbständigkeit vermutet
  • auf eigenes wirtschaftliches Risiko handelst
  • eigene Infrastruktur nutzt
  • frei über Arbeitszeit und -ort entscheidest
  • nach aussen im eigenen Namen auftrittst

Schritt 2: Bei der AHV anmelden

Das ist der eigentliche Gründungsschritt. Du meldest dich bei der Ausgleichskasse deines Kantons an und weist deine Selbständigkeit nach — meist mit den ersten Verträgen oder Rechnungen.

Nach der Anerkennung zahlst du Beiträge an AHV, IV und EO. Der Satz liegt bei rund 10 % des Einkommens, mit einer sinkenden Skala bei kleinen Einkommen.

Schritt 3: Über den Namen entscheiden

Der Firmenname einer Einzelfirma muss zwingend deinen Familiennamen enthalten. Zusätze sind erlaubt:

  • ✓ «Meier Webdesign»
  • ✓ «Atelier Meier»
  • ✓ «Anna Meier Fotografie»
  • ✗ «Pixelwerk» — Fantasiename allein geht nicht

Schritt 4: Handelsregister — meist optional

Der Eintrag ist erst ab CHF 100'000.– Jahresumsatz Pflicht. Darunter ist er freiwillig.

Mit EintragOhne Eintrag
KostenCHF 120–200 einmaligkeine
Namensschutzjanein
Betreibungauf Konkursauf Pfändung
Aussenwirkungseriöser bei Geschäftskundenneutral

Schritt 5: MWST prüfen

Ab CHF 100'000.– Umsatz wirst du mehrwertsteuerpflichtig. Rechnest du schon im ersten Jahr damit, musst du dich ab dem ersten Tag anmelden.

Details dazu stehen im Artikel zur MWST-Pflicht für Einzelfirmen.

Schritt 6: Versicherungen klären

Als Selbständiger fällst du aus mehreren Netzen, die Angestellte automatisch haben:

  • Unfallversicherung — die obligatorische UVG entfällt. Du musst den Unfallschutz in deine Krankenkasse einschliessen oder separat versichern.
  • Taggeld bei Krankheit — freiwillig, aber ohne Lohnfortzahlung existenziell.
  • Pensionskasse (2. Säule) — für Selbständige freiwillig. Alternative: die Säule 3a mit deutlich höherem Maximalbeitrag als für Angestellte.
  • Berufshaftpflicht — je nach Tätigkeit dringend zu empfehlen.

Schritt 7: Buchhaltung aufsetzen

Ab dem ersten Beleg bist du buchführungspflichtig. Unter CHF 500'000.– Umsatz genügt die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — siehe Buchführungspflicht.

Was du dafür brauchst:

  1. Ein separates Geschäftskonto. Nicht Pflicht, aber die beste Einzelmassnahme für eine ruhige Buchhaltung.
  2. Ein System, um Belege abzulegen — digital genügt.
  3. Die Gewohnheit, wöchentlich zu erfassen statt einmal im Jahr.

Was du dir sparen kannst

Rund um die Gründung wird viel verkauft, das du nicht brauchst:

  • Gründungspakete für mehrere hundert Franken — die AHV-Anmeldung machst du in einer halben Stunde selbst.
  • Ein Handelsregistereintrag unter der Umsatzgrenze, wenn dir Namensschutz egal ist.
  • Eine GmbH, nur weil sie professioneller klingt. Sie kostet CHF 20’000 Stammkapital, Notar, jährliche Revisionspflicht ab einer gewissen Grösse und eine doppelte Buchhaltung. Für den Anfang fast immer der falsche Weg — der Wechsel später ist jederzeit möglich.

Zusammengefasst

  • Kein Gründungsakt, kein Kapital, keine Notarkosten.
  • Der eine unverzichtbare Schritt ist die AHV-Anmeldung.
  • Firmenname muss den Familiennamen enthalten.
  • Handelsregister erst ab CHF 100'000.– Pflicht.
  • Versicherungen selbst organisieren — besonders Unfall und Taggeld.
  • Ab dem ersten Beleg buchführen, unter CHF 500'000.– Umsatz einfach.
  • Du haftest mit dem Privatvermögen.

Stand der Angaben: Die in diesem Artikel genannten Sätze und Beträge entsprechen dem Stand vom 6. August 2026. Sie dienen der Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die ESTV, deine kantonale Steuerverwaltung oder eine Treuhandstelle.

Häufige Fragen

Was kostet die Gründung einer Einzelfirma?
Die Gründung selbst kostet nichts. Die Anerkennung als selbständigerwerbend bei der AHV-Ausgleichskasse ist gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn du dich freiwillig ins Handelsregister einträgst — dann rund CHF 120 bis 200.
Muss ich meine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen?
Erst ab CHF 100 000 Jahresumsatz ist der Eintrag Pflicht. Darunter ist er freiwillig. Ein freiwilliger Eintrag schützt deinen Firmennamen und wirkt bei manchen Geschäftskunden seriöser, verpflichtet dich aber auch zur Firmenbezeichnung mit deinem Familiennamen.
Wie heisst meine Einzelfirma?
Der Firmenname muss zwingend deinen Familiennamen enthalten. Zusätze sind erlaubt, etwa "Muster Webdesign" oder "Atelier Muster". Ein Fantasiename allein ist bei der Einzelfirma nicht zulässig.
Ab wann bin ich selbständig?
Rechtlich mit der Aufnahme der Tätigkeit, nicht mit einer Anmeldung. Die AHV-Ausgleichskasse bestätigt den Status nachträglich, sobald du nachweisen kannst, dass du für mehrere Kunden auf eigenes Risiko arbeitest.

Passt dazu