TWINT, PayPal und Kreditkarte richtig verbuchen
Wenn der Kunde 100 Franken zahlt und 97.20 ankommen: warum du trotzdem den vollen Betrag als Ertrag buchst und die Gebühr separat erfasst.
Der Kunde bezahlt CHF 100, auf dem Konto landen CHF 97.20. Die naheliegende Buchung — CHF 97.20 Einnahme — ist falsch, und sie fällt bei jeder MWST-Kontrolle auf.
Die Regel
Der Grund ist einfach: Deine Rechnung lautet über CHF 100. Der Kunde hat CHF 100 bezahlt. Dass ein Dritter davon etwas einbehält, ist eine Leistung, die dieser Dritte dir verkauft — nicht ein Rabatt, den du dem Kunden gewährt hast.
Zwei Buchungen statt einer
| Ertrag aus Verkauf | 100.00 |
| Gebühr Zahlungsdienstleister2.8 % | −2.80 |
| Gutschrift auf dem Konto | 97.20 |
Zwei Buchungen — der Kontostand stimmt trotzdem auf den Rappen.
Buchst du stattdessen nur die CHF 97.20 als Einnahme, passieren gleich drei Dinge: Dein Umsatz ist zu tief ausgewiesen, dein Aufwand fehlt, und die MWST-Bemessungsgrundlage stimmt nicht.
Warum das bei der MWST wichtig wird
Die Gebühren selbst sind Finanzdienstleistungen und damit von der MWST ausgenommen. Es wird also keine Vorsteuer ausgewiesen, und es gibt keine abzuziehen.
Die üblichen Anbieter
| Anbieter | Gebühr, Grössenordnung | Auszahlung |
|---|---|---|
| TWINT (Geschäftskonto) | ca. 1.3 % | meist täglich |
| Kreditkarte am Terminal | 1.5 – 3 % | täglich oder wöchentlich |
| Stripe | ca. 2.9 % plus Fixbetrag | rollend, meist wöchentlich |
| PayPal | ca. 3.4 % plus Fixbetrag | auf Abruf |
Die genauen Sätze hängen vom Vertrag ab. Massgebend ist immer, was auf der Abrechnung des Anbieters steht.
Der schwierige Teil: Sammelauszahlungen
Bei TWINT am Terminal siehst du oft jede Transaktion einzeln. Bei Stripe und PayPal kommt dagegen eine Sammelauszahlung: eine Gutschrift über CHF 1842.60, hinter der zwanzig Verkäufe und zwanzig Gebühren stecken.
Sauber ist es so:
| Verkäufe brutto, Summe aus dem Bericht | 1'900.00 |
| Gebühren, Summe aus dem Bericht | −57.40 |
| Gutschrift auf dem Konto | 1'842.60 |
Der Auszahlungsbericht des Anbieters ist der Beleg — herunterladen und aufbewahren.
Wenn die Auszahlungsperiode über ein Monatsende läuft, kannst du die Summen des Berichts pro Auszahlung erfassen. Wichtig ist nur, dass Bruttoumsatz und Gebühren getrennt bleiben.
Guthaben, das beim Anbieter liegt
Bei PayPal bleibt Geld oft eine Weile im Konto stehen, bevor es überwiesen wird. Buchhalterisch heisst das: Der Ertrag ist bereits realisiert, auch wenn er noch nicht auf deinem Bankkonto ist.
Behandle das PayPal-Konto wie ein zweites Bankkonto: Eingänge dort werden erfasst, wenn sie eintreffen. Die spätere Überweisung auf das Geschäftskonto ist dann nur noch ein Übertrag zwischen zwei eigenen Konten — kein neuer Ertrag.
Rückerstattungen und Chargebacks
Storniert ein Kunde, wird meist der Verkaufsbetrag zurückgebucht — die Gebühr aber nicht immer erstattet.
Buche die Rückerstattung als Minderung des Ertrags und lass die bereits erfasste Gebühr stehen. Bei einem Chargeback kommt oft noch eine Bearbeitungsgebühr dazu; die gehört ebenfalls in den Aufwand.
Zusammengefasst
- Ertrag ist immer brutto, die Gebühr ist separater Aufwand.
- Versteuert wird, was der Kunde bezahlt hat — nicht, was ankommt.
- Auf Zahlungsgebühren gibt es in der Regel keine Vorsteuer.
- Sammelauszahlungen in Bruttoumsatz und Gebühren auflösen.
- Ein PayPal-Guthaben ist ein eigenes Konto; die Überweisung daraus ist kein neuer Ertrag.
- Abrechnungsberichte des Anbieters herunterladen und als Beleg aufbewahren.
Häufige Fragen
- Buche ich den Bruttobetrag oder den Nettobetrag?
- Immer den Bruttobetrag als Ertrag und die Gebühr separat als Aufwand. Nur so stimmt der Ertrag mit deiner Rechnung überein — und das ist es, was bei einer MWST-Kontrolle abgeglichen wird.
- Wie hoch ist die MWST bei einer Kartenzahlung?
- Massgebend ist der Betrag, den der Kunde bezahlt hat, nicht der, der bei dir ankommt. Wer CHF 100 fakturiert und CHF 97.20 gutgeschrieben bekommt, versteuert die vollen CHF 100.
- Kann ich die Vorsteuer auf Zahlungsgebühren abziehen?
- In der Regel nicht. Zahlungsverkehrs- und Finanzdienstleistungen sind von der MWST ausgenommen, es wird also gar keine Vorsteuer ausgewiesen. Bei ausländischen Anbietern kann stattdessen die Bezugsteuer ein Thema sein.
- Wie buche ich eine Sammelauszahlung von Stripe oder PayPal?
- Nicht als eine Buchung. Löse die Auszahlung in die einzelnen Verkäufe auf und erfasse die Gebühren separat. Der Bericht des Anbieters ist dabei der Beleg, den du aufbewahrst.