Teilrechnung, Akonto und Schlussrechnung
Anzahlung verlangen, in Etappen fakturieren und am Schluss sauber abrechnen — wie du Teilrechnungen aufbaust und für die MWST richtig behandelst.
Ein Projekt über vier Monate erst am Schluss zu fakturieren, heisst vier Monate vorfinanzieren — und das ganze Ausfallrisiko allein zu tragen. Teilrechnungen lösen beides.
Drei Begriffe, sauber getrennt
Buchhalterisch ist der Unterschied gering: Alle drei sind Zahlungseingänge. Gegenüber dem Kunden ist er wesentlich — eine Teilrechnung für erbrachte Arbeit wird selten hinterfragt, eine Akontoforderung für noch nichts schon eher.
Warum es sich lohnt
- Liquidität. Material und Arbeitszeit müssen vorfinanziert werden.
- Risiko. Springt der Kunde nach der Hälfte ab, ist die Hälfte bezahlt.
- Frühwarnung. Ein Kunde, der die erste Teilrechnung nicht zahlt, wird auch die Schlussrechnung nicht zahlen. Besser, du merkst es früh.
Vereinbare den Rhythmus in der Offerte, nicht erst, wenn du das Geld brauchst.
Die MWST kommt früher, als du denkst
Der Punkt, der am meisten Ärger macht:
Jede Teilrechnung, jede Akontorechnung und jede Anzahlung wird deshalb inklusive MWST fakturiert — mit Steuersatz und Steuerbetrag wie auf jeder anderen Rechnung.
| Anzahlung 1/3 gemäss Offerte vom 12.06.2026 | 6'000.00 |
| MWST 8.1 % | 486.00 |
| Zahlbar bis 30.06.2026 | 6'486.00 |
Der Steuerbetrag gehört auf jede Teilrechnung, nicht erst auf die Schlussrechnung.
Die Schlussrechnung
Hier entscheidet sich, ob der Vorgang nachvollziehbar bleibt. Der Aufbau, der funktioniert:
| Gesamtleistung gemäss Offerte | 18'000.00 |
| MWST 8.1 % | 1'458.00 |
| Anzahlung vom 28.06.2026 | −6'486.00 |
| Teilrechnung 2 vom 15.08.2026 | −6'486.00 |
| Restbetrag zahlbar bis 15.11.2026 | 6'486.00 |
Der Gesamtumsatz bleibt auf einer Rechnung sichtbar — das erwartet auch eine MWST-Kontrolle.
Der Doppelzähl-Fehler
Auf der Rechnung stehen die vollen Beträge, in der Buchhaltung die tatsächlichen Zahlungen. Das ist kein Widerspruch, sondern der Unterschied zwischen Fakturierung und Buchung.
Über den Jahreswechsel
Läuft ein Projekt über das Jahresende, verteilen sich die Zahlungen auf zwei Geschäftsjahre.
In einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist das unkompliziert: Jede Zahlung gehört in das Jahr, in dem sie eingegangen ist. Anzahlung im Dezember, Restzahlung im März — zwei Jahre, zwei Umsätze, keine Abgrenzung.
Wenn der Kunde mittendrin aufhört
Bei einem Abbruch hast du bereits fakturierte Teilrechnungen — und Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistung.
Rechne die geleistete Arbeit ab und ziehe die erhaltenen Zahlungen ab. Übersteigt das Erhaltene das Geleistete, ist die Differenz zurückzuzahlen; bei der MWST entsteht dann eine Entgeltsminderung, die du in der Abrechnung korrigierst.
Zusammengefasst
- Teilrechnung heisst erbrachte Etappe, Akonto heisst Vorauszahlung.
- Den Rhythmus in der Offerte vereinbaren, nicht erst bei Bedarf.
- Auf jeder Anzahlung ist MWST geschuldet — immer mit Steuerbetrag fakturieren.
- Schlussrechnung: Gesamtbetrag zeigen, Teilzahlungen einzeln mit Datum abziehen.
- In der Buchhaltung nur die tatsächlichen Zahlungseingänge erfassen.
- Über den Jahreswechsel gehört jede Zahlung in ihr eigenes Geschäftsjahr.
Stand der Angaben: Die in diesem Artikel genannten Sätze und Beträge entsprechen dem Stand vom 7. August 2026. Sie dienen der Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die ESTV, deine kantonale Steuerverwaltung oder eine Treuhandstelle.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Teilrechnung und Akontozahlung?
- Eine Teilrechnung fakturiert eine tatsächlich erbrachte Etappe. Eine Akontozahlung ist eine Vorauszahlung auf noch nicht erbrachte Leistung. Für die Buchhaltung sind beide Zahlungen, für die Kommunikation mit dem Kunden ist der Unterschied wesentlich.
- Fällt auf einer Anzahlung MWST an?
- Ja. Rechnest du nach vereinnahmtem Entgelt ab, wird die Steuer im Zeitpunkt des Zahlungseingangs fällig — auch wenn du noch nichts geleistet hast. Die Anzahlung ist deshalb immer inklusive MWST zu fakturieren.
- Wie baue ich eine Schlussrechnung auf?
- Zuerst die gesamte Leistung mit dem Gesamtbetrag, dann die bereits fakturierten Teilbeträge einzeln mit Datum abziehen. Der Restbetrag ist das, was noch zu zahlen ist. So bleibt der Gesamtumsatz auf einer Rechnung sichtbar.
- Wie viel Anzahlung darf ich verlangen?
- Das ist frei vereinbar. Üblich sind ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Halbzeit und der Rest bei Abschluss. Bei Neukunden und materialintensiven Aufträgen ist eine höhere erste Rate verbreitet.