Privatentnahme und Privateinlage richtig buchen
Als Einzelfirma zahlst du dir keinen Lohn, sondern entnimmst Geld. Warum das den Gewinn nicht verändert und wie du es korrekt erfasst.
Du hast im Januar CHF 12 000 verdient und dir CHF 5000 überwiesen. Was davon wird besteuert? Die Antwort überrascht regelmässig: die CHF 12 000 — und die Überweisung an dich selbst ist buchhalterisch fast bedeutungslos.
Warum es keinen Lohn gibt
Eine Einzelfirma ist keine eigene Rechtsperson. Firma und Inhaberin sind dasselbe Rechtssubjekt. Du kannst dir deshalb nicht selbst etwas schulden und dir auch keinen Lohn zahlen.
Was du dir überweist, ist eine Privatentnahme: eine Verschiebung von Geld aus dem geschäftlichen in den privaten Bereich derselben Person.
Der Gewinn bleibt, wie er ist
Daraus folgt der Punkt, an dem die meisten hängenbleiben:
| Einnahmen | 120'000.00 |
| Geschäftsaufwand | −35'000.00 |
| Privatentnahmen A: CHF 20 000ohne Wirkung auf den Gewinn | 0.00 |
| Privatentnahmen B: CHF 80 000ohne Wirkung auf den Gewinn | 0.00 |
| Steuerbarer Gewinn — bei beiden | 85'000.00 |
Beide versteuern CHF 85'000, unabhängig davon, was sie sich ausbezahlt haben.
Umgekehrt heisst das auch: Du musst dir die Steuern selbst zurücklegen. Es gibt niemanden, der wie beim Lohnausweis etwas abzieht.
Was als Privatentnahme gilt
Nicht nur Überweisungen an dich selbst:
- Geld vom Geschäftskonto aufs Privatkonto
- Bargeld aus der Kasse für Privates
- eine private Rechnung, die vom Geschäftskonto bezahlt wurde
- Waren oder Material aus dem Betrieb für den Eigengebrauch
- der Privatanteil am Geschäftsfahrzeug
- private Nutzung von Geschäftsräumen oder eines Geschäftsabos
Und die Privateinlage
Der umgekehrte Fall. Du schiesst privates Geld ein, weil das Geschäftskonto zu knapp ist oder eine Anschaffung ansteht.
Eine Einlage ist kein Ertrag. Sie ist nicht steuerbar und erhöht den Gewinn nicht. Auch hier gilt: Es ist dasselbe Vermögen, nur an einem anderen Ort.
Typische Einlagen:
- Startkapital bei der Gründung
- Überweisung vom Privat- aufs Geschäftskonto
- eine Geschäftsrechnung, die du privat bezahlt hast
- ein privater Laptop, den du fortan geschäftlich nutzt
Warum du es trotzdem sauber buchen musst
Wenn Entnahmen den Gewinn nicht verändern — wozu dann erfassen?
Damit der Kontostand stimmt. Jede Bewegung auf dem Geschäftskonto muss erklärbar sein. Eine Überweisung ohne Buchung reisst eine Lücke, die beim Abgleich mit dem Bankauszug auffällt.
Damit privat und geschäftlich getrennt bleiben. Das Steueramt schaut bei einer Kontrolle genau darauf. Eine Buchhaltung, in der private Ausgaben als Aufwand mitlaufen, wird als Ganzes unglaubwürdig — auch die korrekten Teile.
Damit du weisst, was du verdienst. Der Gewinn ist die eine Zahl, die Entnahmen die andere. Wer über Jahre mehr entnimmt als erwirtschaftet, zehrt Substanz auf. Ohne saubere Erfassung merkt man das erst, wenn das Konto leer ist.
Ein eigenes Geschäftskonto
Zusammengefasst
- Eine Einzelfirma zahlt keinen Lohn — was du dir auszahlst, ist eine Entnahme.
- Entnahmen mindern den Gewinn nicht, Einlagen erhöhen ihn nicht.
- Besteuert wird der Gewinn, egal wie viel du entnommen hast.
- Auch Waren, Material und Privatanteile sind Entnahmen.
- Privat bezahlte Geschäftsausgaben als Aufwand mit Gegenbuchung Einlage erfassen.
- Sauber buchen bleibt Pflicht, damit der Kontostand und die Trennung stimmen.
Stand der Angaben: Die in diesem Artikel genannten Sätze und Beträge entsprechen dem Stand vom 7. August 2026. Sie dienen der Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die ESTV, deine kantonale Steuerverwaltung oder eine Treuhandstelle.
Häufige Fragen
- Kann ich mir als Einzelfirma einen Lohn zahlen?
- Nein. Eine Einzelfirma ist rechtlich keine eigene Person, du kannst dir also nicht selbst Lohn schulden. Was du dir auszahlst, ist eine Privatentnahme. Besteuert wird der Gewinn der Firma, unabhängig davon, wie viel du entnommen hast.
- Reduziert eine Privatentnahme meinen Gewinn?
- Nein, und das ist der wichtigste Punkt. Eine Entnahme ist kein Aufwand. Du kannst deine Steuerlast nicht senken, indem du mehr entnimmst — und auch nicht, indem du weniger entnimmst.
- Wie oft darf ich Geld entnehmen?
- So oft du willst. Es gibt keine Vorschrift zu Höhe oder Häufigkeit. Viele Selbständige überweisen sich monatlich einen festen Betrag, um privat planen zu können — buchhalterisch spielt es keine Rolle.
- Was ist eine Privateinlage?
- Der umgekehrte Fall: Du schiesst privates Geld in die Firma ein, etwa zur Überbrückung eines Engpasses oder um eine Anschaffung zu finanzieren. Eine Einlage ist kein Ertrag und daher auch nicht steuerbar.
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