Einzelfirma oder GmbH: was passt zu dir?
Haftung, Kapital, Steuern und Aufwand im direkten Vergleich — und die Schwelle, ab der ein Wechsel zur GmbH wirklich etwas bringt.
Die Frage stellt sich zweimal: beim Start und dann wieder, wenn das Geschäft läuft. Beide Male wird sie meist über die Steuern diskutiert — dabei ist ein anderer Punkt wichtiger.
Der eine Unterschied, der zählt
Alles Weitere — Kapital, Buchführung, Steuern, Aufwand — folgt aus diesem einen Unterschied.
Im direkten Vergleich
| Einzelfirma | GmbH | |
|---|---|---|
| Haftung | gesamtes Privatvermögen | grundsätzlich nur Gesellschaftsvermögen |
| Mindestkapital | keines | CHF 20'000.– |
| Entstehung | mit Aufnahme der Tätigkeit | erst mit Handelsregistereintrag |
| Gründungskosten | keine | rund CHF 2000–3000 plus Kapital |
| Handelsregister | ab CHF 100'000.– Umsatz | immer |
| Buchführung | einfach bis CHF 500'000.– | immer doppelt |
| Besteuerung | Gewinn als dein Einkommen | Gewinn bei der Gesellschaft, Lohn bei dir |
| Sozialversicherung | selbständig, keine Pensionskassenpflicht | angestellt, mit Pensionskasse |
| Arbeitslosenversicherung | nicht möglich | versichert |
| Name | Nachname muss enthalten sein | frei wählbar |
Die Steuerfrage
Hier wird oft zu schnell gerechnet.
Einzelfirma: Der Gewinn ist dein Einkommen. Er wird einmal besteuert, aber zum progressiven Einkommenssteuersatz. Bei hohem Gewinn wird die Progression spürbar.
GmbH: Zweistufig. Die Gesellschaft versteuert ihren Gewinn, danach versteuerst du Lohn und allfällige Dividenden. Das klingt nach doppelt — ist es aber nur teilweise, weil du den Lohn als Aufwand abziehst und Dividenden privilegiert besteuert werden.
Eine allgemeingültige Schwelle gibt es nicht — die Sätze unterscheiden sich kantonal erheblich. Als Anhaltspunkt wird häufig ein nachhaltiger Gewinn ab CHF 120 000 bis 150 000 genannt. Lass das vor einem Wechsel für deinen Kanton durchrechnen.
Die Sozialversicherungen
Ein Unterschied, der bei der Gründung selten bedacht wird und später zählt:
| Einzelfirma | GmbH | |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 10 % selbst getragen | je hälftig Firma und du |
| Pensionskasse | freiwillig | ab Mindestlohn obligatorisch |
| Arbeitslosenversicherung | nicht möglich | versichert |
| Unfallversicherung | freiwillig | obligatorisch |
Umgekehrt: Die Pensionskassenpflicht der GmbH kostet Geld, baut aber Vorsorge auf, die einer Einzelfirma fehlt, wenn sie nicht diszipliniert in die dritte Säule einzahlt.
Der Aufwand
Einzelfirma. Anmeldung bei der AHV, fertig. Bis CHF 500'000.– Umsatz genügt eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Keine Statuten, keine Generalversammlung, kein Protokoll.
GmbH. Notarielle Gründung, Statuten, Handelsregistereintrag, Kapitaleinzahlung. Danach doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung, jährliche Gesellschafterversammlung mit Protokoll, Lohnabrechnung für dich selbst — auch wenn du der einzige Angestellte bist.
Wann welche Form
Einzelfirma spricht für sich, wenn:
- du allein arbeitest und dein Risiko überschaubar ist
- du Dienstleistungen verkaufst statt Waren zu produzieren
- der Gewinn noch moderat ist
- du schnell und ohne Kosten starten willst
GmbH spricht für sich, wenn:
- du ein echtes Haftungsrisiko trägst — Bau, Produkte, grosse Aufträge
- du Partner beteiligen oder Anteile verkaufen willst
- du Angestellte hast
- der Gewinn nachhaltig hoch ist
- du dich gegen Arbeitslosigkeit versichern willst
Der Wechsel
Eine Umwandlung nach dem Fusionsgesetz ist steuerneutral möglich, wenn die Geschäftstätigkeit fortgeführt wird und du die Anteile fünf Jahre hältst.
Die Einzelfirma bleibt bis zur Umwandlung im Handelsregister und wird danach gelöscht.
Zusammengefasst
- Der entscheidende Unterschied ist die Haftung, nicht die Steuer.
- Die GmbH braucht CHF 20'000.– Stammkapital plus rund CHF 2000–3000 Gründungskosten.
- Einzelfirma: einfache Buchhaltung bis CHF 500'000.–, GmbH immer doppelt.
- Als Selbständige bist du nicht gegen Arbeitslosigkeit versicherbar.
- Ins Handelsregister muss die Einzelfirma ab CHF 100'000.– Umsatz.
- Üblicher Weg: als Einzelfirma starten, bei anhaltendem Erfolg umwandeln.
- Die Umwandlung ist steuerneutral, mit fünf Jahren Sperrfrist.
Stand der Angaben: Die in diesem Artikel genannten Sätze und Beträge entsprechen dem Stand vom 7. August 2026. Sie dienen der Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die ESTV, deine kantonale Steuerverwaltung oder eine Treuhandstelle.
Häufige Fragen
- Was ist der wichtigste Unterschied zwischen Einzelfirma und GmbH?
- Die Haftung. Bei der Einzelfirma haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen, bei der GmbH grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Alles andere — Kapital, Buchführung, Steuern — folgt aus diesem Unterschied.
- Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH?
- Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, weil die Steuersätze kantonal stark abweichen. Als Anhaltspunkt wird oft ein Gewinn ab CHF 120 000 bis 150 000 genannt. Wichtiger als die Steuerfrage ist meist das Haftungsrisiko.
- Was kostet die Gründung einer GmbH?
- Mit Notar, Handelsregister und Kapitaleinzahlung ist mit rund CHF 2000 bis 3000 zu rechnen, zusätzlich zum Stammkapital von CHF 20 000. Eine Einzelfirma entsteht ohne Kosten durch Aufnahme der Tätigkeit.
- Muss ich meine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen?
- Ja, sobald der Umsatzerlös des letzten Geschäftsjahres CHF 100 000 erreicht hat. Darunter ist die Eintragung freiwillig möglich, aber nicht nötig.
- Kann ich eine Einzelfirma später in eine GmbH umwandeln?
- Ja, das ist der übliche Weg. Nach dem Fusionsgesetz ist eine steuerneutrale Umwandlung möglich, sofern die Geschäftstätigkeit fortgeführt wird und eine Sperrfrist von fünf Jahren eingehalten wird.