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Stundensatz berechnen als Selbständige

Warum dein Stundensatz nichts mit deinem früheren Lohn zu tun hat — und wie du ihn aus verrechenbaren Stunden, Kosten und Vorsorge durchrechnest.

5 Min. Lesezeit

Die häufigste Fehlrechnung beim Start in die Selbständigkeit: «Ich habe CHF 90 000 verdient, das sind rund CHF 45 pro Stunde, ich verlange CHF 60 — das ist ein guter Aufschlag.» Diese Rechnung führt zuverlässig in die Verlustzone.

Warum der alte Lohn nichts taugt

Ein Angestelltenlohn ist kein Vergleichswert. Er enthält:

  • bezahlte Ferien und Feiertage — rund sechs Wochen
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall
  • Arbeitgeberanteil an AHV, IV, EO und ALV
  • Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers
  • Arbeitsplatz, Infrastruktur, Software, Weiterbildung
  • bezahlte Zeit für Sitzungen, Administration, Leerlauf

Als Selbständige trägst du das alles selbst — und bekommst nur die Stunden bezahlt, die du tatsächlich verrechnen kannst.

Der entscheidende Wert: verrechenbare Stunden

Hier scheitern die meisten Rechnungen. Von einem Vollzeitjahr bleibt weit weniger übrig, als es scheint:

Stunden
52 Wochen à 42 Stunden2184
Ferien, 5 Wochen−210
Feiertage und Krankheit−105
Akquise und Offerten−200
Administration und Buchhaltung−150
Weiterbildung−80
Leerlauf zwischen Aufträgen−240
Verrechenbar pro Jahr≈ 1200

Rund 1200 von 2184 Stunden, also etwa 55 %. Diese Quote ist typisch, nicht pessimistisch.

Was alles gedeckt sein muss

Dein Stundensatz muss vier Blöcke tragen:

1. Was du zum Leben brauchst. Netto, nach Steuern.

2. Geschäftskosten. Arbeitsplatz, Versicherungen, Software, Geräte, Fachliteratur, Buchhaltung, Marketing, Fahrzeug.

3. Sozialversicherungen. AHV, IV und EO kosten Selbständige 10 % des Einkommens ab CHF 60'500.–; darunter greift eine sinkende Skala. Dazu kommen freiwillige Taggeldversicherung und Unfallversicherung.

4. Vorsorge. Es gibt keine Pensionskasse, die mitzahlt. Säule 3a oder eine freiwillige zweite Säule musst du selbst finanzieren.

Durchgerechnet

Eine Beraterin will netto CHF 80 000 zum Leben, arbeitet Vollzeit und kommt auf 1200 verrechenbare Stunden.

Was der Umsatz decken muss
Gewünschtes Einkommen netto80'000.00
Einkommenssteuer, geschätzt 18 %17'560.00
AHV/IV/EO 10 %9'756.00
Säule 3a und Taggeldversicherung9'000.00
Geschäftskosten14'000.00
Nötiger Jahresumsatz130'316.00

Vereinfachte Rechnung: Steuersatz und Geschäftskosten sind Annahmen und variieren stark nach Kanton und Tätigkeit. Die AHV wird hier auf das Einkommen vor Beitragsabzug gerechnet; die Ausgleichskasse rechnet leicht abweichend.

Bleibt die Division: CHF 130 316 ÷ 1200 Stunden ≈ CHF 108.60. Aufgerundet also ein Stundensatz von CHF 110.

Dieselbe Person mit CHF 60 pro Stunde müsste über 2170 verrechenbare Stunden leisten. Das sind bei einer realistischen Quote rund 4000 Arbeitsstunden im Jahr — 77 Stunden pro Woche, ohne Ferien.

Die MWST kommt obendrauf

Bei Firmenkunden ist die MWST ein durchlaufender Posten und praktisch kein Argument. Bei Privatkunden verteuert sie deine Leistung real um 8.1 %.

Stundensatz oder Pauschale?

Intern rechnest du immer mit einem Stundensatz — sonst weisst du nie, ob sich ein Auftrag gelohnt hat.

Nach aussen ist eine Pauschale oft besser:

StundensatzPauschale
Kunde weiss die Kostenerst am Schlussvorher
Wer trägt das RisikoKundedu
Schneller arbeitenwird bestraftzahlt sich aus
Passt beioffenem Umfangklarem Umfang

Wann du erhöhen solltest

  • Du bist über Monate ausgebucht und musst Anfragen absagen.
  • Keine einzige Offerte wird abgelehnt — dein Satz ist zu tief.
  • Deine Kosten sind gestiegen, dein Satz seit Jahren nicht.

Bei bestehenden Kunden mit Vorlauf ankündigen und ab dem nächsten Auftrag anwenden. Eine Erhöhung von 10 Prozent bei 1200 Stunden sind rund CHF 13 000 mehr im Jahr — bei gleichem Aufwand.

Zusammengefasst

  • Der frühere Angestelltenlohn ist kein brauchbarer Ausgangswert.
  • Entscheidend sind die verrechenbaren Stunden: realistisch 1000 bis 1400.
  • Der Satz muss Lebenshaltung, Steuern, Sozialversicherungen, Vorsorge und Geschäftskosten tragen.
  • AHV/IV/EO kosten Selbständige 10 % des Einkommens.
  • Probe rückwärts rechnen: Über 1400 nötige Stunden heisst, der Satz ist zu tief.
  • Intern mit Stundensatz kalkulieren, nach aussen oft besser eine Pauschale.

Stand der Angaben: Die in diesem Artikel genannten Sätze und Beträge entsprechen dem Stand vom 7. August 2026. Sie dienen der Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die ESTV, deine kantonale Steuerverwaltung oder eine Treuhandstelle.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundensatz?
Ziel-Bruttoeinkommen plus Geschäftskosten plus Sozialversicherungen und Vorsorge, geteilt durch die tatsächlich verrechenbaren Stunden im Jahr. Der letzte Wert ist der entscheidende und wird fast immer zu hoch angesetzt.
Wie viele Stunden kann ich pro Jahr verrechnen?
Realistisch sind 1000 bis 1400 Stunden bei Vollzeit. Von rund 2000 Arbeitsstunden gehen Akquise, Administration, Buchhaltung, Weiterbildung und Leerlauf ab — je nach Tätigkeit dreissig bis fünfzig Prozent.
Kann ich meinen früheren Stundenlohn übernehmen?
Nein. Ein Angestelltenlohn enthält bezahlte Ferien, Feiertage, Krankheit, Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen und Pensionskassenbeiträge. Als Selbständige trägst du das alles selbst — plus die nicht verrechenbaren Stunden.
Soll ich Stundensatz oder Pauschale anbieten?
Rechnen solltest du intern immer mit einem Stundensatz. Nach aussen ist eine Pauschale oft besser, weil der Kunde Planungssicherheit hat und du von schnellerem Arbeiten profitierst statt bestraft zu werden.

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