Steuererklärung mit Einzelfirma ausfüllen
Eine Einzelfirma hat keine eigene Steuererklärung — der Gewinn läuft über deine private. Welche Beilagen nötig sind und was du abziehen darfst.
Eine Einzelfirma bekommt keine eigene Steuererklärung zugeschickt. Das verunsichert im ersten Jahr — dabei ist es die Vereinfachung: Es gibt nur ein Verfahren statt zwei.
Das Prinzip
Eine Einzelfirma ist keine eigene Rechts- und damit keine eigene Steuerperson. Ihr Gewinn ist dein Einkommen.
Das hat eine Folge, die viele überrascht: Ein Verlust aus der Selbständigkeit lässt sich mit anderem Einkommen verrechnen. Wer nebenberuflich gründet und im ersten Jahr Verlust macht, senkt damit die Steuer auf dem Lohn.
Was du einreichst
1. Die Steuererklärung mit dem Gewinn im Feld für selbständige Erwerbstätigkeit.
2. Das Hilfsblatt A — je nach Kanton auch «Fragebogen für Selbständigerwerbende». Es überführt deine Buchhaltung in die steuerliche Systematik.
3. Die Jahresrechnung. Bei einer einfachen Buchhaltung die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Aufstellung der Aktiven und Passiven.
4. Das Anlageverzeichnis, wenn du abschreibst.
Das Hilfsblatt A
Es ist im Kern deine Erfolgsrechnung in vorgegebener Gliederung. Typische Positionen:
- Umsatz und übriger Ertrag
- Waren- und Materialaufwand
- Personalaufwand
- Raumaufwand, Fahrzeugaufwand, Versicherungen
- Abschreibungen
- Zinsaufwand
- Privatanteile — der Teil, den die Steuerbehörde besonders anschaut
- Gewinn beziehungsweise Verlust
Was abzugsfähig ist
Geschäftsmässig begründeter Aufwand. Der Massstab: Würdest du die Ausgabe auch tätigen, wenn du nicht selbständig wärst?
| Abzugsfähig | Nicht abzugsfähig |
|---|---|
| Material, Waren, Fremdleistungen | Privatentnahmen |
| Miete für Geschäftsräume | Deine Einkommenssteuer |
| Berufsbedingte Versicherungen | Private Lebenshaltung |
| Fachliteratur, Weiterbildung im Beruf | Erstausbildung |
| Abschreibungen | Anschaffung selbst, wenn aktiviert |
| AHV/IV/EO-Beiträge | Bussen |
| Säule 3a, im Rahmen der Limite | Private Krankenkassenprämien |
Die typischen Streitpunkte
Drei Positionen schaut die Steuerbehörde bei Selbständigen zuerst an:
Privatanteile. Fahrzeug, Arbeitszimmer, Telefon, Internet. Wer null deklariert, obwohl ein Geschäftsfahrzeug im Anlageverzeichnis steht, provoziert eine Rückfrage.
Verpflegung und Bewirtung. Das eigene Mittagessen ist private Lebenshaltung, auch wenn du auswärts arbeitest. Abzugsfähig ist die Bewirtung von Geschäftspartnern — mit Notiz, wer dabei war und warum.
Arbeitszimmer. Nur abzugsfähig, wenn der Raum überwiegend geschäftlich genutzt wird und du keinen anderen Arbeitsplatz hast. Die Ecke im Wohnzimmer zählt nicht.
Die AHV läuft automatisch mit
Während des Jahres zahlst du Akontobeiträge, geschätzt aufgrund deiner Angaben. Nach der Veranlagung meldet die Steuerbehörde das rechtskräftige Einkommen von sich aus der Ausgleichskasse.
Diese stellt dann die definitive Rechnung und verrechnet sie mit dem bereits Bezahlten.
Zeitlicher Ablauf
| Wann | Was |
|---|---|
| 31. Dezember | Geschäftsjahr endet |
| Januar–März | Abschluss erstellen, Abschreibungen und Privatanteile buchen |
| bis 31. März | Steuererklärung einreichen, Fristverlängerung meist möglich |
| Monate später | Veranlagung |
| danach | Meldung an die Ausgleichskasse, definitive AHV-Rechnung |
Eine Fristverlängerung ist in den meisten Kantonen unkompliziert und oft online möglich. Nutze sie lieber, als eine unfertige Rechnung einzureichen.
Zusammengefasst
- Eine Einzelfirma hat keine eigene Steuererklärung; der Gewinn läuft über deine private.
- Beilagen: Hilfsblatt A, Jahresrechnung, bei Abschreibungen das Anlageverzeichnis.
- Gewinn muss in allen drei Dokumenten identisch sein.
- Einkommenssteuer und Privatentnahmen sind kein Aufwand.
- Privatanteile, Verpflegung und Arbeitszimmer werden besonders geprüft.
- Die AHV-Meldung erfolgt automatisch — Akontobeiträge bei steigendem Einkommen selbst anpassen lassen.
- Verluste aus der Selbständigkeit sind mit anderem Einkommen verrechenbar.
Stand der Angaben: Die in diesem Artikel genannten Sätze und Beträge entsprechen dem Stand vom 7. August 2026. Sie dienen der Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die ESTV, deine kantonale Steuerverwaltung oder eine Treuhandstelle.
Häufige Fragen
- Braucht eine Einzelfirma eine eigene Steuererklärung?
- Nein. Eine Einzelfirma ist keine eigene Steuerperson. Der Geschäftsgewinn wird als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit in deiner privaten Steuererklärung deklariert, ergänzt um das Hilfsblatt A und die Jahresrechnung.
- Was ist das Hilfsblatt A?
- Das Formular für Selbständigerwerbende, das der Steuererklärung beiliegt. Es überführt deine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in die steuerliche Systematik: Umsatz, Aufwandarten, Abschreibungen, Privatanteile und der resultierende Gewinn.
- Muss ich meine Buchhaltung mitschicken?
- Ja. Die Jahresrechnung gehört als Beilage dazu — bei einer einfachen Buchhaltung also die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit der Aufstellung von Aktiven und Passiven. Einzelne Belege musst du nur auf Verlangen einreichen.
- Wann melde ich den Gewinn der AHV?
- Gar nicht separat. Die Steuerbehörde meldet das rechtskräftig veranlagte Einkommen von sich aus der Ausgleichskasse. Diese stellt danach die definitive Beitragsrechnung und verrechnet sie mit den Akontozahlungen.
- Sind meine Privatentnahmen abzugsfähig?
- Nein. Entnahmen sind kein Aufwand, sondern die Verwendung des Gewinns. Besteuert wird der erwirtschaftete Gewinn, unabhängig davon, wie viel du dir ausbezahlt hast.