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Vereinnahmt oder vereinbart abrechnen?

Zahlst du die MWST, wenn du die Rechnung stellst oder wenn der Kunde zahlt? Die Wahl entscheidet über deine Liquidität — und lässt sich ändern.

4 Min. Lesezeit

Neben der Wahl zwischen effektiver Methode und Saldosteuersatz gibt es eine zweite Entscheidung, über die kaum jemand spricht — obwohl sie deine Liquidität direkt betrifft.

Die Frage

Du stellst am 20. Dezember eine Rechnung über CHF 10 000. Der Kunde zahlt am 15. Februar. In welchem Quartal schuldest du die MWST darauf?

MethodeMassgebend istMWST fällig
Nach vereinbartem EntgeltRechnungsdatum4. Quartal
Nach vereinnahmtem EntgeltZahlungseingang1. Quartal

Beide Male ist derselbe Betrag geschuldet. Nur der Zeitpunkt unterscheidet sich — hier um ein Quartal, im Extremfall um Monate.

Warum das Geld kostet

Bei der vereinbarten Methode streckst du die Steuer vor. Du zahlst der ESTV etwas, das dein Kunde dir noch schuldet.

Dezemberrechnung, vereinbarte Methode
Rechnung vom 20. Dezember, brutto10'810.00
Darin enthaltene MWST 8.1 %810.00
Fällig 60 Tage nach Quartalsende810.00

Zahlungsziel des Kunden 30 Tage, Zahlung im Februar — die Steuer ist trotzdem im Q4 geschuldet.

Bei Kunden mit 60 Tagen Zahlungsziel und einem Auftragsvolumen von CHF 200 000 im Jahr sind so schnell mehrere tausend Franken dauerhaft vorfinanziert.

Der Zahlungsausfall

Der zweite Vorteil der vereinnahmten Methode zeigt sich, wenn ein Kunde gar nicht zahlt.

  • Vereinbart: Du hast die Steuer bereits abgeliefert und musst sie über eine Entgeltsminderung zurückholen. Das heisst korrigieren, belegen, begründen.
  • Vereinnahmt: Es ist nie etwas geschuldet worden. Du machst nichts.

Der Haken auf der Aufwandseite

Die gewählte Methode gilt für beide Seiten. Rechnest du nach vereinnahmtem Entgelt ab, darfst du die Vorsteuer erst geltend machen, wenn du deine Lieferantenrechnung tatsächlich bezahlt hast.

Für die meisten Selbständigen ist das unerheblich — man bezahlt seine Rechnungen ohnehin zeitnah. Wer aber grosse Anschaffungen auf Ziel kauft, verschiebt damit auch den Vorsteuerabzug nach hinten.

Was das mit deiner Buchhaltung zu tun hat

Hier gibt es einen Zusammenhang, der oft übersehen wird: Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfasst Zahlungen. Sie kennt keine offenen Posten.

Das ist der eigentliche Grund, warum für Selbständige mit einfacher Buchhaltung fast immer die vereinnahmte Methode gewählt wird.

Wie du sie beantragst

Standard ist die vereinbarte Methode — sie gilt, wenn du nichts unternimmst. Die vereinnahmte musst du bei der ESTV beantragen, üblicherweise gleich bei der Anmeldung zur MWST.

Der Antrag ist eine Formalität und wird für Einzelfirmen praktisch immer bewilligt.

Kombination mit dem Saldosteuersatz

Die beiden Entscheidungen sind unabhängig voneinander:

EffektivSaldosteuersatz
Vereinbartmöglichmöglich
Vereinnahmtmöglichmöglich

Die für Selbständige mit Abstand häufigste Kombination ist Saldosteuersatz plus vereinnahmt: halbjährliche Abrechnung, keine Vorsteuererfassung, Steuer erst bei Zahlungseingang.

Beim Wechsel aufpassen

Ein Wechsel ist auf den Beginn jeder Steuerperiode möglich. Dabei darf kein Umsatz durch die Maschen fallen oder doppelt erfasst werden.

Zusammengefasst

  • Vereinbart: MWST fällig bei Rechnungsstellung. Vereinnahmt: bei Zahlung.
  • Vereinnahmt schont die Liquidität und erspart Korrekturen bei Zahlungsausfall.
  • Die Methode gilt auch für die Vorsteuer.
  • Zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung passt nur die vereinnahmte Methode ohne Zusatzaufwand.
  • Standard ist vereinbart — die vereinnahmte Methode muss beantragt werden.
  • Wechsel nur auf Beginn einer Steuerperiode, mit Liste der offenen Posten.

Stand der Angaben: Die in diesem Artikel genannten Sätze und Beträge entsprechen dem Stand vom 7. August 2026. Sie dienen der Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die ESTV, deine kantonale Steuerverwaltung oder eine Treuhandstelle.

Häufige Fragen

Was heisst nach vereinnahmtem Entgelt abrechnen?
Die Mehrwertsteuer wird in der Periode fällig, in der das Geld tatsächlich auf deinem Konto eingeht. Massgebend ist der Zahlungseingang, nicht das Rechnungsdatum. Diese Methode heisst auch Ist-Methode.
Welche Methode ist für Selbständige besser?
In der Regel die vereinnahmte. Du lieferst die Steuer erst ab, wenn du das Geld hast, und musst bei einem Zahlungsausfall nichts korrigieren. Sie passt ausserdem zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, die ebenfalls auf Zahlungen abstellt.
Muss ich die Abrechnungsart beantragen?
Ja. Standard ist die Abrechnung nach vereinbartem Entgelt; die vereinnahmte musst du bei der ESTV beantragen. Der Antrag wird für Selbständige praktisch immer bewilligt.
Kann ich die Methode später wechseln?
Ja, jeweils auf den Beginn einer Steuerperiode. Beim Wechsel darf kein Umsatz doppelt oder gar nicht erfasst werden, deshalb ist eine saubere Abgrenzung der offenen Rechnungen nötig.

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