Abschreibungen in der einfachen Buchhaltung
Wann eine Anschaffung abgeschrieben werden muss statt direkt in den Aufwand zu gehen — mit den ESTV-Sätzen und einem durchgerechneten Beispiel.
Du kaufst eine Kamera für CHF 6000. Darfst du die im Kaufjahr vollständig als Aufwand buchen? Meistens nicht — und genau hier fängt das Thema Abschreibungen an.
Die Grundidee
Eine Anschaffung, die du mehrere Jahre nutzt, belastet nicht nur das Kaufjahr. Sie verliert über die Zeit an Wert, und dieser Wertverlust ist der eigentliche Aufwand. Abschreiben heisst: Den Kaufpreis auf die Jahre verteilen, in denen du den Gegenstand tatsächlich brauchst.
Steuerlich ist das kein Nachteil, sondern eine Verschiebung. Über die gesamte Nutzungsdauer ziehst du denselben Betrag ab — nur eben nicht auf einmal.
Aufwand oder Abschreibung?
Die erste Frage bei jeder Anschaffung:
Ein gesetzlicher Schwellenwert existiert nicht. Die Praxis arbeitet mit einem Richtwert von CHF 1'000.–: Anschaffungen darunter gehen direkt in den Aufwand, darüber wird abgeschrieben. Einzelne Kantone setzen die Grenze etwas höher oder tiefer an.
| Anschaffung | Behandlung |
|---|---|
| Bürostuhl CHF 350 | direkt Aufwand |
| Notebook CHF 1800 | aktivieren, abschreiben |
| Software-Abo CHF 240/Jahr | direkt Aufwand |
| Kamera CHF 6000 | aktivieren, abschreiben |
| Werkzeugset CHF 800 | direkt Aufwand |
Die Sätze der ESTV
Massgebend ist das Merkblatt A 1995 der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die dort genannten Sätze gelten für die Abschreibung vom Buchwert, also degressiv:
| Anlagegut | Satz vom Buchwert |
|---|---|
| Geschäftsmobiliar, Werkstatteinrichtungen | 25 % |
| Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken | 30 % |
| Transportmittel ohne Motor, z. B. Anhänger | 30 % |
| Motorfahrzeuge aller Art | 40 % |
| Büromaschinen | 40 % |
| Datenverarbeitungsanlagen (Hardware und Software) | 40 % |
| Immaterielle Werte, Patente, Lizenzen, Goodwill | 40 % |
| Werkzeuge, Geräte, Gebinde, Gerüstmaterial | 45 % |
| Geschäftshäuser und Bürogebäude (nur Gebäude) | 4 % |
Degressiv gerechnet
Eine Fotografin kauft im Januar eine Kamera für CHF 6000. Satz: 40 % vom Buchwert.
| Anschaffungswert | 6'000.00 |
| Abschreibung Jahr 16'000 × 40 % | −2'400.00 |
| Abschreibung Jahr 23'600 × 40 % | −1'440.00 |
| Abschreibung Jahr 32'160 × 40 % | −864.00 |
| Buchwert nach 3 Jahren | 1'296.00 |
Degressiv wird der Buchwert nie ganz null — irgendwann schreibt man den Rest ab.
Linear gerechnet
Dieselbe Kamera, lineare Methode mit dem halbierten Satz von 20 % auf den Anschaffungswert:
| Anschaffungswert | 6'000.00 |
| Abschreibung Jahr 16'000 × 20 % | −1'200.00 |
| Abschreibung Jahr 2immer gleich | −1'200.00 |
| Abschreibung Jahr 3immer gleich | −1'200.00 |
| Buchwert nach 3 Jahren | 2'400.00 |
Nach fünf Jahren ist der Buchwert genau null.
Degressiv entlastet die ersten Jahre deutlich stärker — im Beispiel CHF 2400 statt CHF 1200 im ersten Jahr. Wer in den Anfangsjahren wenig verdient, fährt mit der linearen Methode unter Umständen besser, weil der Abzug dann greift, wenn er auch etwas nützt.
Das Anlageverzeichnis
Hier liegt der Unterschied zur doppelten Buchhaltung: In einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gibt es keine Bilanz. Die Buchwerte stehen also nirgends von selbst.
Deshalb brauchst du eine separate Liste — das Anlageverzeichnis. Sie enthält je Gegenstand:
- Bezeichnung und Anschaffungsdatum
- Anschaffungswert
- Abschreibungssatz und Methode
- Abschreibung des laufenden Jahres
- Restbuchwert am Jahresende
Ohne diese Liste kannst du im Folgejahr nicht korrekt weiterrechnen, und das Steueramt kann die Abschreibung nicht nachvollziehen.
Wann gebucht wird
Die Abschreibung ist keine Zahlung. Sie wird deshalb nicht beim Kauf gebucht, sondern am Jahresende als eigene Buchung in der Kategorie «Abschreibungen».
Der Kauf selbst wird im Zahlungszeitpunkt erfasst — aber eben nicht als Aufwand, sondern als Anschaffung, die ins Anlageverzeichnis wandert.
Beim Verkauf
Verkaufst du einen abgeschriebenen Gegenstand, ist der Erlös steuerbarer Ertrag, soweit er über dem Restbuchwert liegt.
Häufige Fehler
Zusammengefasst
- Unter rund CHF 1'000.– direkt als Aufwand buchen, darüber abschreiben.
- Die Sätze der ESTV gelten degressiv vom Buchwert; linear ist der Satz zu halbieren.
- Notebook, Kamera, Fahrzeug: 40 %. Mobiliar: 25 %. Werkzeug: 45 %.
- Die Abschreibung wird am Jahresende gebucht, nicht beim Kauf.
- Ohne Anlageverzeichnis geht es in einer einfachen Buchhaltung nicht.
Stand der Angaben: Die in diesem Artikel genannten Sätze und Beträge entsprechen dem Stand vom 7. August 2026. Sie dienen der Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die ESTV, deine kantonale Steuerverwaltung oder eine Treuhandstelle.
Häufige Fragen
- Ab welchem Betrag muss ich abschreiben?
- Es gibt keine gesetzliche Grenze. In der Praxis gilt ein Richtwert von rund CHF 1000: Was darunter liegt, darf direkt als Aufwand gebucht werden. Darüber wird aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Einzelne Kantone handhaben die Grenze unterschiedlich.
- Degressiv oder linear abschreiben?
- Degressiv rechnest du den Satz jedes Jahr auf den Restbuchwert, linear immer auf den Anschaffungswert. Bei linearer Abschreibung gilt der halbe Satz. Degressiv entlastet die ersten Jahre stärker, linear ist einfacher nachzuvollziehen. Beides ist zulässig, aber die einmal gewählte Methode solltest du beibehalten.
- Wie hoch ist der Abschreibungssatz für einen Laptop?
- Datenverarbeitungsanlagen inklusive Hardware und Software werden nach Merkblatt A 1995 der ESTV mit 40 Prozent vom Buchwert abgeschrieben, linear also mit 20 Prozent vom Anschaffungswert.
- Brauche ich ein Anlageverzeichnis?
- Ja. In einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gibt es keine Bilanz, in der die Buchwerte stehen würden. Deshalb führst du eine separate Liste mit Anschaffungsdatum, Anschaffungswert, Abschreibungssatz und Restbuchwert je Gegenstand. Das Steueramt verlangt sie im Zweifel.