Bezugsteuer: MWST auf Leistungen aus dem Ausland
Wer für über 10 000 Franken im Jahr Dienstleistungen aus dem Ausland bezieht, schuldet Bezugsteuer — auch ohne MWST-Pflicht. So funktioniert sie.
Ein Adobe-Abo, Google-Ads, ein Server bei Hetzner, eine Designerin in Berlin — all das sind Dienstleistungen aus dem Ausland. Auf keiner dieser Rechnungen steht Schweizer MWST. Trotzdem kann sie geschuldet sein.
Warum es die Bezugsteuer gibt
Ein Schweizer Anbieter muss dir 8.1 % MWST verrechnen, ein ausländischer nicht. Ohne Korrektur wäre der ausländische Anbieter also systematisch günstiger — allein wegen der Steuer.
Die Bezugsteuer stellt das gerade. Statt des Anbieters deklarierst du als Empfänger die Steuer und lieferst sie ab. Im internationalen Sprachgebrauch heisst dieses Verfahren Reverse Charge.
Wen es trifft
Hier liegt der Punkt, den die meisten übersehen: Die Bezugsteuer trifft auch Selbständige, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind.
| Deine Situation | Ab wann steuerbar |
|---|---|
| Bereits MWST-pflichtig | ab dem ersten Franken |
| Nicht MWST-pflichtig | ab CHF 10'000.– Bezügen pro Kalenderjahr |
Was darunter fällt
Betroffen sind Dienstleistungen, deren Ort nach dem Empfängerortsprinzip in der Schweiz liegt. Praktisch heisst das: fast alles Immaterielle.
- Software-Abonnemente und Cloud-Dienste
- Online-Werbung, etwa Google Ads oder Meta
- Beratung, Übersetzung, Buchhaltung, Anwalts- und Treuhandleistungen
- Design-, Entwicklungs- und Agenturleistungen
- Lizenzen, Nutzungsrechte, Domainregistrierungen
- Datenverarbeitung und Hosting
Nicht betroffen sind Warenlieferungen. Dort erhebt der Zoll bei der Einfuhr die Einfuhrsteuer — dasselbe Ziel, anderer Weg.
Ebenfalls nicht betroffen sind Leistungen, die auch im Inland ausgenommen oder befreit wären. Eine ausländische Versicherungsleistung löst keine Bezugsteuer aus.
Durchgerechnet
Ein Grafiker ohne MWST-Pflicht bezieht im Jahr:
| Adobe Creative Cloud | 780.00 |
| Bildagentur-Abo | 420.00 |
| Freelancerin in Berlin | 9'500.00 |
| Cloud-Speicher | 240.00 |
| Total Bezüge | 10'940.00 |
Über der Freigrenze — damit ist der gesamte Betrag steuerbar.
| Steuerbare Bezüge | 10'940.00 |
| Normalsatz 8.1 %10'940 × 8.1 % | 886.14 |
| An die ESTV | 886.14 |
Ohne MWST-Pflicht gibt es keinen Vorsteuerabzug — der Betrag ist echter Aufwand.
Für MWST-Pflichtige ein Nullsummenspiel
Bist du bereits mehrwertsteuerpflichtig und rechnest effektiv ab, deklarierst du die Bezugsteuer und ziehst sie gleichzeitig als Vorsteuer wieder ab — sofern die Leistung für steuerbare Umsätze verwendet wird.
| Bezugsteuer, Ziffer 381 | 886.14 |
| Vorsteuer darauf, Ziffer 400 | −886.14 |
| Effektive Belastung | 0.00 |
Deklarieren musst du sie trotzdem — sie darf nicht einfach weggelassen werden.
Wie du sie anmeldest
Bist du nicht mehrwertsteuerpflichtig und überschreitest die Freigrenze, meldest du dich innert 60 Tagen nach Jahresende schriftlich bei der ESTV. Du erhältst eine Abrechnung, die einmal pro Jahr einzureichen ist. Eine MWST-Nummer brauchst du dafür nicht.
Bist du bereits mehrwertsteuerpflichtig, gehört die Bezugsteuer in deine normale Abrechnung — Ziffer 380 für den Umsatz, Ziffer 381 für die Steuer.
Häufige Fehler
Zusammengefasst
- Bezugsteuer ist Schweizer MWST auf Dienstleistungen aus dem Ausland, die du selbst deklarierst.
- Ohne MWST-Pflicht ab CHF 10'000.– Bezügen pro Jahr, mit MWST-Pflicht ab dem ersten Franken.
- Die CHF 10'000.– sind eine Freigrenze: darüber ist alles steuerbar.
- Betroffen sind Software, Werbung, Beratung, Lizenzen — nicht Waren.
- Bei effektiver Abrechnung neutralisiert der Vorsteuerabzug die Steuer, bei der Saldomethode nicht.
Stand der Angaben: Die in diesem Artikel genannten Sätze und Beträge entsprechen dem Stand vom 7. August 2026. Sie dienen der Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die ESTV, deine kantonale Steuerverwaltung oder eine Treuhandstelle.
Häufige Fragen
- Was ist die Bezugsteuer?
- Die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen, die du bei einem Anbieter im Ausland beziehst und in der Schweiz nutzt. Weil der ausländische Anbieter keine Schweizer MWST abliefert, deklarierst und bezahlst du sie selbst. International heisst das Verfahren Reverse Charge.
- Ab wann muss ich Bezugsteuer bezahlen?
- Bist du bereits mehrwertsteuerpflichtig, ab dem ersten Franken. Bist du es nicht, erst wenn du im Kalenderjahr für mehr als CHF 10 000 solche Leistungen beziehst. Dann ist aber der ganze Betrag steuerbar, nicht nur der übersteigende Teil.
- Welche Leistungen lösen Bezugsteuer aus?
- Typischerweise digitale Dienste ausländischer Anbieter: Software-Abos, Cloud-Speicher, Online-Werbung, Agentur- und Beratungsleistungen, Lizenzen. Warenlieferungen sind nicht betroffen — dort erhebt der Zoll die Einfuhrsteuer.
- Wie melde ich die Bezugsteuer an?
- Nicht steuerpflichtige Personen melden sich schriftlich bei der ESTV und erhalten eine Abrechnung, die sie einmal jährlich einreichen. Wer bereits mehrwertsteuerpflichtig ist, deklariert die Bezugsteuer in der normalen Abrechnung unter Ziffer 380 und 381.