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Vereinsbuchhaltung: einfach oder doppelt?

Die meisten Schweizer Vereine dürfen eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen. Wann das gilt, wann nicht — und was mit der MWST ist.

5 Min. Lesezeit

Der Kassier eines Turnvereins, einer Musikgesellschaft oder eines Quartiervereins hört oft, man müsse «richtig» Buch führen. In den allermeisten Fällen stimmt das nicht — eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt vollkommen.

Was das Gesetz verlangt

Jeder Verein muss nach Art. 69a ZGB seine Vermögenslage ordentlich führen und Buch führen. Wie genau, hängt an einer einzigen Frage:

Wann ein Verein ins Handelsregister muss

Eintragungspflichtig ist ein Verein, der für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt. Entscheidend ist also die Art der Tätigkeit, nicht in erster Linie der Umsatz.

Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe liegt vor bei planmässiger, dauerhafter wirtschaftlicher Tätigkeit am Markt — etwa einem ganzjährig betriebenen Restaurant, einem Ladengeschäft oder einer Schule mit angestelltem Personal.

VereinIn der Regel
Turn-, Musik-, Quartiervereinkeine Eintragungspflicht
Verein mit Jahresfest und Beiz an drei Tagenkeine Eintragungspflicht
Verein, der ganzjährig eine Beiz betreibtEintragungspflicht
Verein mit angestelltem Personal und MarktauftrittEintragungspflicht

Ein Verein darf sich auch freiwillig eintragen lassen. Dann gilt allerdings die volle Rechnungslegungspflicht — das sollte man wissen, bevor man es tut.

Was eine einfache Vereinsrechnung enthält

Für die grosse Mehrheit der Vereine sieht das so aus:

1. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — alle Zahlungen des Jahres, nach Kategorien geordnet.

2. Vermögensaufstellung — was am Jahresende vorhanden ist: Kassenbestand, Bankguthaben, allfällige Schulden.

Das ist alles. Keine Bilanz, keine Abschreibungstabelle, keine Abgrenzungen.

Jahresrechnung eines Turnvereins
Mitgliederbeiträge12'400.00
Erlös Vereinsfest8'620.00
Sponsoring und Spenden3'500.00
Hallenmiete−6'200.00
Trainerentschädigungen−8'400.00
Material und Verbandsbeiträge−4'150.00
Einnahmenüberschuss5'770.00

Dazu die Vermögensaufstellung: Kasse CHF 420.–, Bank CHF 18'640.–, keine Schulden.

Kategorien, die sich bewähren

Eine Gliederung, die für die Generalversammlung verständlich ist und über die Jahre vergleichbar bleibt:

Einnahmen: Mitgliederbeiträge, Anlässe und Feste, Sponsoring, Spenden, Subventionen der Gemeinde, Kursgelder

Ausgaben: Miete und Infrastruktur, Entschädigungen, Material und Ausrüstung, Verbandsbeiträge, Anlässe, Versicherungen, Administration

Die MWST im Verein

Auch ein Verein kann mehrwertsteuerpflichtig werden. Die Schwelle liegt aber oft höher:

VereinUmsatzgrenze
Verein allgemeinCHF 100'000.–
Nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- oder KulturvereinCHF 250'000.–
Gemeinnützige InstitutionCHF 250'000.–

Entscheidend ist, was überhaupt in die Berechnung fliesst.

Belege und Aufbewahrung

Für Vereine gilt dasselbe wie für Unternehmen: 10 Jahre ab Ende des Vereinsjahres.

Revision

Eine gesetzliche Revisionspflicht besteht nur für grosse, im Handelsregister eingetragene Vereine.

Die meisten Vereine sehen in ihren Statuten zwei Rechnungsrevisoren vor, die die Jahresrechnung vor der Generalversammlung prüfen. Das ist keine Pflicht, aber gute Praxis — und schützt am Ende vor allem den Kassier.

Zusammengefasst

  • Nur eintragungspflichtige Vereine brauchen eine doppelte Buchhaltung.
  • Eintragungspflicht besteht bei einem nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe, nicht ab einer Umsatzgrenze.
  • Für alle anderen genügen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Vermögensaufstellung.
  • MWST-Grenze: CHF 250'000.– für ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine.
  • Mitgliederbeiträge und Spenden zählen nicht zum steuerbaren Umsatz, Sponsoring schon.
  • Belege 10 Jahre aufbewahren — und den Kassierwechsel einplanen.

Stand der Angaben: Die in diesem Artikel genannten Sätze und Beträge entsprechen dem Stand vom 7. August 2026. Sie dienen der Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die ESTV, deine kantonale Steuerverwaltung oder eine Treuhandstelle.

Häufige Fragen

Muss ein Verein eine doppelte Buchhaltung führen?
Nur, wenn er zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist. Das ist der Fall, wenn er für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt. Alle übrigen Vereine dürfen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Vermögensaufstellung führen.
Ab welchem Umsatz wird ein Verein mehrwertsteuerpflichtig?
Grundsätzlich ab CHF 100 000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen liegt die Grenze bei CHF 250 000.
Zählen Mitgliederbeiträge zum steuerbaren Umsatz?
Statutarisch festgelegte Mitgliederbeiträge gelten als Nicht-Entgelt und zählen nicht zum steuerbaren Umsatz. Anders sieht es aus, wenn dem Beitrag eine konkrete Gegenleistung gegenübersteht.
Braucht ein Verein eine Revision?
Eine ordentliche Revision ist nur bei grossen, im Handelsregister eingetragenen Vereinen nötig. Die meisten Vereine sehen in den Statuten Rechnungsrevisoren vor — das ist keine gesetzliche Pflicht, aber sinnvoll und in der Praxis der Normalfall.

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